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Stressfrei umziehen und bares Geld sparen

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Umzüge müssen für einen reibungslosen Ablauf lange im Voraus geplant werden. Des Weiteren sind die Kosten eines Umzugs je nach Aufwand enorm hoch. Wir von PRIME Selfstorage haben die wichtigsten Tipps und Tricks für einen reibungslosen und vor Allem günstigen Umzug für Euch gesammelt.

So wird der Umzug stressfrei

PRIME Selfstorage renovieren
© congerdesign / pixabay.com

Renovieren der Wohnung planen

Grundsätzlich gilt, dass eine Wohnung bei Auszug besenrein hinterlassen werden muss.
Vor einem Auszug muss gewährleistet sein, dass alle Wände in einer neutralen Farbe (Vorzugsweise Weiß) gestrichen wurden. Bei der Verursachung größerer Mängel müssen diese ausgebessert werden und die Wohnung sollte bei der Übergabe geputzt sein. Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, sind keine größeren Verbesserungen vorzunehmen.

Wenn Ihr den Umzug früh genug plant, habt Ihr Zeit um auf Sonderangebote bezüglich der Renovierung zu achten.

Ihr müsst mehre Renovierungsarbeiten vor Eurem Umzug durchführen? Dann schaut Euch unsere Blogbeitrags Serie zum Thema Renovierung an.

Umzugsmaterialen beschaffen

  • Umzugskartons

  • Aktenkartons

  • Eventuell Kleiderboxen

  • Paketband

  • Seidenpapier für Porzellan oder andere zerbrechliche Dinge

  • Luftpolsterfolie

  • Möbeldecken um diese beim Transport zu schützen

  • Mülltüten

  • Werkzeug zum Demontieren von Lampen oder Gardinenstangen

  • Bei Bedarf eine Sackkarre um die Kartons besser transportieren zu können

  • Einen Transporter zur Beförderung der Gegenstände
    (Achtet hierbei bitte auch auf die Maße des Transporters, um zu gewährleisten, dass alle Möbelstücke in den Transporter passen)

Download Checkliste

Alte Möbel entsorgen oder verkaufen

Bei einem Umzug werden viele Möbel entsorgt, um Platz für neue zu schaffen. Dabei werden die meisten Möbel über den Sperrmüll entsorgt. Es gibt, aber auch die Möglichkeit Möbel, die noch in Takt sind zu verkaufen.

Beispielsweise über Ebay Kleinanzeigen. Hier könnt Ihr außerdem direkt angeben, dass die verkauften Gegenstände nicht Versand werden, sondern vom Käufer selbst abgeholt werden. So verdient Ihr Euch etwas Geld für den Umzug dazu und habt weniger Stress beim Transportieren der Möbel.

Eine weitere Option ist das Zwischenlagern. Möbel, die sich nicht direkt verkaufen lassen, weil Sie sehr speziell sind, könnt Ihr in einem PRIME Selfstorage Lagerraum unterbringen. Über die Größe des Lagers sowie den Zeitraum der Einlagerung entscheidet Ihr selbst und seit somit Flexibel.

Lagerraum wählen

PRIME Selfstorage Taschenrechner
© Bru-nO / pixabay.com

So spart Ihr beim Umzug bares Geld

Jeder Umzug ist absetzbar

Zuerst die gute Nachricht: Jeder Umzug ist steuerlich absetzbar - sogar ein privater. Was und wie viel abgesetzt werden kann, ist allerdings unterschiedlich. Kosten für einen beruflich bedingten Umzug könnt Ihr größtenteils als Werbungskosten einreichen und darüber hinaus eine Umzugskostenpauschale ansetzen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt. Bei einem privaten Umzug sind Handwerker- und Dienstleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar.

In der Ausbildung

Der Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums ist des Öfteren mit einem Wohnortwechsel verbunden. Die Kosten für den Umzug können in der Steuererklärung angesetzt werden. Als Erststudium zählen hierbei die Semester bis zur Erlangung des Bachelors. Die Höchstgrenze für die Sonderausgaben liegt hier bei 6.000 Euro. Sonderausgaben können sich nur im Jahr ihrer Entstehung auswirken und das auch nur, wenn überhaupt steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind. Die Aufwendungen eines Umzugs aufgrund einer weiterführenden Ausbildung oder eines Masterstudiengangs können als „vorweggenommene“ Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen werden. Anders als die Sonderausgaben ist der Werbungskostenabzug nicht nach oben begrenzt. Es gilt jedoch zu beachten, dass ein klarer Zusammenhang zum späteren Job geben sein muss, um steuerlich anerkannt zu werden.

Berufsbedingter Umzug

Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten. Als beruflich veranlasst gilt jeder Umzug, wenn er wegen erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erfolgt ist. Alternativ, wenn eine neue Arbeitsstelle angenommen wurde oder weil man versetzt wurde. Erfolgt ein Umzug, weil er im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird, z.B. wenn eine Dienstwohnung des Arbeitgebers bei Antritt der Arbeitsstelle bezogen wird, gilt dies ebenfalls als beruflich veranlasster Umzug.Was kaum jemand weiß: Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn dadurch die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird. Das ist typischerweise der Fall, "wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde ermäßigt". Auch in diesem Fall sind die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.

Abziehbare Kosten berechnen
© jarmoluk / pixabay.com

Welche Aufwendungen sind abziehbar?

Vorweg sei gesagt, erstattet der Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur zumindest einen Teil der angefallenen Umzugskosten, können in Höhe der Erstattung keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
Bei Umzugskosten wird zwischen allgemeinen und sonstigen Umzugskosten unterschieden.
Zu den allgemeinen Umzugskosten zählen insbesondere die größeren, nachweisbaren Posten.

  1. Transportkosten
    Erfolgt der Umzug unter zu Hilfenahme eines Umzugsunternehmens, sind die Kosten für das benötigte Verpackungsmaterial, Fahrten, Ein- und Auspacken, Montage vor Ort sowie Versicherung in voller Höhe, d.h. inkl. MwSt., absetzbar. Wurde keine Versicherung abgeschlossen, sind zudem Transportschäden mit einzurechnen, also die Kosten für Reparatur oder Neuanschaffung der beschädigten Sachen.
    Erfolgt der Umzug in Eigenregie, können die Gebühren für den Leihwagen inkl. Kilometergeld sowie die Kosten des Verpackungsmaterials und Kosten für die privaten Helfer angesetzt werden. Aufwendungen bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug können in Höhe der Reisekostenpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Zu den Transportkosten gehören ebenfalls die Gebühren für Halteverbotsschilder, die an der Be- oder Entladestelle aufgestellt werden.

  2. Reisekosten
    Neben den oben genannten Kosten für einen Umzug in Eigenregie, können zusätzlich Übernachtungskosten für die Tage vom Ein- bis zum Ausladen seines Hab und Guts geltend gemacht werden. Darüber hinaus können Verpflegungsmehraufwendungen von bis zu 24 Euro pro Tag dem Finanzamt „in Rechnung gestellt“ werden. Zu den Reisekosten zählen ebenfalls Aufwendungen für eine Taxifahrt, Parkgebühren und Unfallkosten.

  3. Doppelte Mietzahlungen
    Insbesondere durch beruflich veranlasste Umzüge lässt es sich manchmal nicht vermeiden, dass doppelte Mietzahlungen anfallen. Dies ist bspw. der Fall, wenn wegen einer längeren Kündigungsfrist die Miete für die alte Wohnung weitergezahlt werden muss, obwohl die neue Wohnung bereits bezogen wurde. Fallen bei der Auflösung des Mietverhältnisses irgendwelche Anwalts- oder Prozesskosten an, so können diese als Werbungskosten angesetzt werden. Eine bei einer vorzeitigen Kündigung anfallende Mietausfallentschädigung, die aufgrund einer vorzeitigen Kündigung gezahlt wird, ist ebenso als Werbungskosten abzugsfähig.

  4. Makler
    Eine durch den Umzug angefallene Maklerprovision für eine gemietete Immobilie ist in voller Höhe abziehbar. Dies gilt auch für eine angefallene Provision, wenn ein Makler mit der Suche eines Nachmieters für die alte Wohnung beauftragt wurde. Durch Einführung des Bestellerprinzips in 2015 (Vermieter zahlt die Provision) dürfte diese Regelung in den meisten Fällen nicht mehr relevant sein. Erwerbt Ihr am neuen Wohnort eine Immobilie, so ist die Maklerprovision nicht als Umzugskosten abziehbar. Diese zählen zu den Anschaffungskosten der Immobilie.

  5. Kosten der Einrichtung
    Gegessen wird immer. Gut, dass man das Finanzamt hieran beteiligen kann. Die Auslagen für einen neuen Kochherd sind bis zu einem Betrag von 230 Euro als Werbungskosten abzugsfähig. Sollte ein neuer Heizofen in der neuen Wohnung notwendig sein, so sind diese Kosten bis zu einem Betrag von 164 Euro abzugsfähig – pro Zimmer. Es lohnt sich also, die Kaufbelege nicht nur aus Garantiegründen aufzubewahren.

  6. Nachhilfe
    Bei einem berufsbedingten Umzug in eine andere Stadt oder Bundesland müssen die Kinder oftmals Lernstoff nachholen und benötigen Nachhilfeunterricht. An den Kosten hierfür beteiligt sich das Finanzamt bis zu bestimmten Höchstbeträgen.

    Unterrichtskosten
    Quelle: BMF-Schreiben vom 21. September 2018


    Erstattungsfähig sind 50% der in der Tabelle aufgeführten Höchstbeträge. Sind die Unterrichtskosten höher und übersteigen den erstattungsfähigen Betrag, sind bis zu 75% des Höchstbetrags steuerlich absetzbar.

    Rechenbeispiel Unterrichtskosten

Sonstige Umzugskosten

Zusätzlich zu den allgemeinen Umzugskosten können sonstige Umzugskosten geltend gemacht werden. Hierzu gelten zum Beispiel Aufwendungen für:

  • den Ab- und Einbau von Küche und anderen elektrischen Geräten,

  • Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer,

  • Zeitungsanzeigen zur Wohnungssuche,

  • die behördliche Ummeldung,

  • das Umschreiben von amtlichen Dokumenten (Ausweise),

  • die Anschaffung neuer Kfz-Kennzeichen,

  • Umschulungsgebühren für die Kinder,

  • den Anschluss oder die Übernahme des Telefons oder

  • Fahrten zu Behörden

Für sonstige Kosten akzeptiert das Finanzamt der Einfachheit halber eine Umzugskostenpauschale. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erhöht diese Umzugspauschalen regelmäßig. Im veröffentlichten BMF-Schreiben vom 21. September 2018, (Az. IV C 5-S 2353/16/10005) sind die Pauschalen gültig ab 1. März 2018, ab 1. April 2019 und ab 1. März 2020 aufgelistet.

Sonstige absetztbare Kosten

Quelle: BMF-Schreiben vom 21. September 2018

PRIME Selfstorage Tipp

Diese Belege solltet Ihr sammeln:

  • Rechnung vom Makler, sofern nicht vom Vermieter gezahlt

  • Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen und Umzug inkl. Essen und Übernachtung

  • Kosten für Umzugsunternehmen und/oder Mietfahrzeug

  • Quittung für Umzugskartons, Packpapier etc.

  • Gebühren (Halteverbotsschilder)

  • Kosten für Reparatur und Neukauf bei Umzugsschäden

  • Doppelte Monatsmieten für die alte und neue Wohnung

  • Rechnung für neuen Kochherd und Heizofen

  • Belege für Schönheitsreparaturen

  • Kosten für eine Umschulung der Kinder, Nachhilfe

  • Kosten für Auf- und Abbau von Möbeln etc., inkl. Trinkgeld und Verpflegung für Umzugshelfer

  • Kosten für Zeitungsanzeigen zur Wohnungssuche

  • Kosten für Ummeldung von Auto, Anschrift etc.

  • Kosten für Installation und Ummelden von TV- und/oder Telefon-Anschlüssen

  • Gebühren für neue Mülltonnen

Umzugstipps in diesem Zusammenhang

  • Arbeitgeberbescheinigung: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber ein Schreiben ausstellen aus dem hervorgeht, dass dieser die Kosten nicht oder nur anteilig übernommen hat. Bei der Anerkennung der beruflich veranlassten Umzugskosten als Werbungskosten, hilft Ihnen dass bei der Argumentation gegenüber dem Finanzamt.

  • Umzug erst nach Vertrag: Damit Ihre Umzugskosten anerkannt werden, müssen Sie zum Zeitpunkt des Umzugs bereits einen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben. Wer erst umzieht um in der neuen Umgebung eine Arbeitsstelle zu suchen, bleibt in der Regel auf seinen Kosten sitzen.

  • Sparen statt Absetzen: Auch wenn man das Finanzamt am beruflichen Umzug beteiligen kann gilt, die besten Kosten sind die, die man sich von Anfang an spart. So sollten Sie vor jedem Umzug Freunde und Bekannte fragen ob sie Ihnen beim Umzug helfen. Erfolgt der Umzug mit einer Spedition, vergleichen Sie die Preise. Gleiches gilt für Handwerker (z.B. für Schönheitsreparaturen). Holen Sie auch hier mehrere Angebote ein. Sparpotenzial lässt sich immer finden.

  • Lagerraum mieten: Oftmals sind die neuen Räumlichkeiten noch nicht bezugsfertig. In einem solchen Fall können Hab und Gut in sog. Self Storage Lagerräumen angemietet werden. Achten Sie hierbei jedoch darauf, dass diese nach der DIN 15696 arbeiten. Dies gewährleistet Ihnen, dass Ihre Sachen auch sicher, sauber und trocken in Ihrem persönlichen Lagerraum eingelagert sind.

Lagerraum wählen

Mit diesen Tipps sollte Euer Umzug reibungslos verlaufen und Euch nicht all zu viel Geld kosten. PRIME Selfstorage wünscht Euch einen entspannten Umzug.


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PRIME Selfstorage Geld sparen beim Umzug
© nattanan23 / pixabay.com
Umzüge sind bekanntlich teuer und bedeuten viel Stress. Wir geben Euch heute ein Paar wertvolle Tipps für einen stressfreien und günstigeren Umzug.