Die Sicherheit der bei uns eingelagerten Dinge ist uns wichtig.

Die Versicherung des Lagergutes unserer Kunden gegen etwaige Schadensfälle wie z.B. Einbruchdiebstahl, Beschädigung durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserschäden, Sturm/Hagel und Elementarschäden wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Starkregen ist uns sehr wichtig. Daher treten Sie bei Anmietung unseren Basisschutz unter der Führung der AXA Versicherung AG für 5,00 € pro 4-Wochen bei. Den Sachwert für den Versicherungsschutz können Sie jederzeit bei uns erhöhen.


Bis zu dem im Mietvertrag beantragten Warenwert (Versicherungssumme)1  gelten die nachstehend angeführten Gefahren und Schäden als versichert.

 

Feuer:

Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion deren unvermeidliche Folge eines solchen Schadenereignisses, Schäden durch Absturz und Anprall von Flugkörpern oder Anprall von Fahrzeugen aller Art.

Einbruch/Diebstahl/Vandalismus:

Versichert sind Schäden durch Einbruchdiebstahl/Vandalismus. Der Versicherer leistet zudem für Schäden aufgrund von Raub oder räuberischen Erpressung während der Lagerung sowie den damit zusammenhängenden Transporten innerhalb des Lagergebäudes.

Leitungswasser:

Versichert sind Schäden durch das Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen.

Sturm und Hagel:

Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Sturm und Hagel und durch Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft.

Erweiterte Elementarschadenversicherung:

In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Sturmdeckung gelten Schäden durch Überschwemmungen, Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkungen, Rückstau, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch an den versicherten Gegenständen im Inneren des Gebäudes als mitversichert.

Nicht versicherte Güter:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf folgende Güter: lebende Tiere und Pflanzen; Gegenstände den schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind; Gegenstände von außergewöhnlichem Wert, wie Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere jeder Art, Kunstgegenstände, echte Teppiche, Sammlerstücke etc.

Vertragslaufzeit:

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Einzug ins Lagergebäude. Die Dauer richtet sich nach den Regelungen zur Mietzeit im Mietvertrag. Der Versicherungsschutz endet entweder durch Kündigung zum Ablauf einer 4 Wochen-Mietperiode oder automatisch mit Beendigung des Mietvertrages.

Zahlungsweise:

Die jeweils zu zahlende Versicherungsprämie wird zusammen mit dem jeweils fälligen Mietzins erhoben.

Preise:

Beispiele für Versicherungsprämien je angefangene 4 Wochen Versicherungsperiode. Weitere Versicherungswerte auf Anfrage.

Versicherungswert Preis pro 4 Wochen

Mindestwert 2.000 €

5,00 €

3.000 €

6,50 €

4.000 €

8,00 €

5.000 €

9,50 €

6.000 €

11,00 €

Die auf Mieten gewährte Langzeit-, Personen- und Sonderrabatte sind nicht auf die Versicherung anwendbar.

Welche Leistungen erhalten Sie im Schadensfall:

Für Privatpersonen:
Wir erstatten Ihnen ohne Abzug „neu für alt“ die notwendigen Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, haben die Güter einen Zeitwert von weniger als 40 % des Neuwertes erstatten wir jedoch höchsten den Zeitwert.

Für Gewerbetreibende:
Für neuwertige Güter erstatten wir den Einkaufspreis zzgl. Zoll, Fracht und alle Kosten bis zum Lager des Versicherten einschließlich des erwartenden Gewinn (imaginären Gewinn) des Versicherten in Höhe von 10 % soweit diese nicht im Einkaufpreis enthalten sind; für gebrauchte Güter die Wiederbeschaffungs-kosten; für bereits verkaufte Güter den Verkaufspreis; für Ausstellungsgüter und den Ausstellungsstand einschließlich dessen Einrichtung und Ausrüstung den Wiederbeschaffungswert; für bereits verkaufte Ausstellungsgüter jedoch den Verkaufspreis; für gebrauchte Maschinen und Investitionsgüter den Neuwert, ist der Zeitwert dieser niedriger als 40% des Neuwertes, erstatten wir den Zeitwert; für neue Maschinen und Apparate ohne einen gemeinen Handelswert die Summe der notwendigen Kosten, um die Sache in der vorliegenden Konstruktion oder Abmessung herzustellen; für Waren Dritter, wie z.B. Kommissionsware der vertraglich vereinbarte Kaufpreis.

Versicherte Kosten:
Darüber hinaus werden durch einen Versicherungsfall entstehende Aufräumungskosten, Aufwendungen für die Beseitigung und/oder Vernichtung der Güter, Bewegungs- und Schutzkosten bis zu 25 % der Versicherungssumme oder € 100.000,00 je Schadenfall, je nachdem, was höher ist, zusätzlich jeweils voll ersetzt. Bei Akten, Plänen, Geschäftsbüchern und Dateien ersetzt der Versicherer die notwendigen Wiederherstellungskosten bis zu 25% der Versicherungssummen, maximal € 100.000,00 je Schadenfall.
 

Vertragsgrundlagen:

Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus:

  • dem Versicherungsvertrag 2001391-1002 und den Versicherungsbedingungen auf Grundlage der:
     
    • Allgemeine Deutsche Seeversicherungs-Bedingungen (ADS)
    • Besondere Bestimmungen für die Güterversicherung (ADS Güterversicherung 1973 in der Fassung 1984) - ADS 84 –
    • Bestimmungen für die laufende Versicherung
    • (Tr. 408/84) - BlV –
    • DTV-Streik- und Ausfuhrklauseln 1984
    • Klausel für den Ausschluss für Schäden durch eine bedrohliche übertragbare Krankheit in der Transportversicherung („Pandemie-Ausschlussklausel“) - Asigest/GDV/Juli2021
    • Wiedereinschlussklausel „Bedrohliche übertragebare Krankheit in der Transportversicherung“
    • Klausel für den Ausschluss von Cyber- und Blackoutschäden sowie den Wiedereinschluss von Cyberschäden in der Transportversicherung (Cyber-Klausel)
    • Ausschlussklausel für Chemische, Biologische, Biochemische und elektromagnetische Waffen sowie radioaktive Kontamination
    • Anweisungen für den Schadenfall
  • den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermietung PRIME GmbH
  • dem Mietvertrag mit der Vermietung PRIME GmbH

Diese Unterlagen können Sie jederzeit beim Vermieter einsehen


1Die Mindestversicherungssumme beträgt € 2.000 € je Mieteinheit, die maximale Versicherungssumme € 250.000 je Mieteinheit.